Der SGA (= Schulgemeinschaftsausschuss) ist ein gesetzlich verankertes Gremium, das aus jeweils drei Vertreter/innen der Eltern, der Lehrpersonen sowie der Schüler/innen besteht. Den Vorsitz führt der Schulleiter. Ebenso anwesend im SGA sind der Schulerhalter und der Unterstufensprecher oder die Unterstufensprecherin, allerdings in beratender Funktion.