COVID-Maßnahmen ab 22. November

Liebe Eltern, werte Erziehungsberechtigte!

Mit Zusammenhalt und Vorsicht ist es uns gelungen, die ersten Wochen dieses Schuljahres gemeinsam ohne große Probleme zu meistern. Nun stehen wir vor einer neuen Herausforderung, vertrauen aber darauf, dass wir mit der nötigen Ruhe und Vernunft auch diese Situation meistern werden.

Natürlich betreffen die von der Regierung am 19.11. beschlossenen Maßnahmen auch unsere Schule.

Wir begrüßen aber, dass die Schulen weiterhin offen bleiben und so eine weitere Phase des Distance Learnings vermieden wird und unsere Schüler*innen einen annähernd normalen Schulalltag haben können. Durch regelmäßige Testungen und Maskenpflicht ist eine größtmögliche Sicherheit gegeben.

Im Folgenden möchten wir euch die an unserer Schule ab 22.11. geltende Organisation des Unterrichts erläutern:

  • Der Stundenplan bleibt aufrecht und der Unterricht findet in Präsenz statt.
  • Nachmittagsbetreuung findet statt.
  • Schüler*innen, die aus Sicherheitsgründen nicht am Präsenzunterricht teilnehmen möchten, haben die Erlaubnis zum Fernbleiben vom Unterricht. Ein ärztliches Attest ist nicht erforderlich. Wir bitten aber um Meldung an die Schule mittels angehängtem Formular.
  • Das Fernbleiben kann tageweise erfolgen, ein stundenweises Fernbleiben ist nicht möglich.
  • Hybrid-Unterricht ist nicht vorgesehen.
  • Es gibt keine Lernpakete, der zu erledigende Stoff für die Woche wird über Untis, per E-Mail oder MS Teams bekannt gegeben.
  • Es gilt FFP2 Maskenpflicht für Lehrpersonen und Schüler*innen der Oberstufe im gesamten Schulgebäude inkl. den Klassen- und Gruppenräumen (auch während des Unterrichts)
  • Es gilt MNS Pflicht für Schüler*innen der Unterstufe im gesamten Schulgebäude inkl. den Klassen- und Gruppenräumen (auch während des Unterrichts), wobei wir auch für die Unterstufe eine FFP2 Maske empfehlen.
  • Entsprechende Maskenpausen sind vorgesehen.
  • Alle Schüler*innen werden dreimal die Woche auf das Coronavirus getestet (Mo + Fr Antigentest, Di PCR Test).
  • Sobald es in einer Klasse ein positives PCR Ergebnis gibt, werden für die Klasse an den folgenden 5 Schultagen durch die Schulleitung Antigentests angeordnet und in der 1. Stunde in der Schule durchgeführt.
  • Tests und Schularbeiten: aufgrund neuer Verordnungen der Bildungsdirektion finden im Lockdown in der Unterstufe KEINE Tests und Schularbeiten statt (Probeschularbeiten natürlich ausgenommen). Ab Montag 29.11.21 finden in der Oberstufe bereits geplante Schularbeiten und Test nur dann statt, wenn ALLE Schüler*innen einer Klasse mit ihrer Unterschrift zustimmen. Wenn dann jemand bei der Schularbeit fehlt, muss er/sie die SA nachschreiben, wie sonst auch. Die Schularbeiten und Tests für die Woche vom 22.11. bis 26.11. finden in der Oberstufe planmäßig statt. Über die neuen Termine der verschobenen Schularbeiten und Tests werden die Schüler*innen rechtzeitig informiert.

Das Corona-Zentrum hat uns gebeten, auf Folgendes hinzuweisen:
Behördlich abgesonderte positiv getestete Personen dürfen ohne Freigabe der Behörde die Isolation nicht auf eigene Verantwortung beenden, auch nicht nach einem negativen PCR-Test. Es muss jedenfalls eine entsprechende Information durch die Gesundheitsbehörde abgewartet werden. Nur sie kann die Absonderung für beendet erklären.

Am Schluss möchten wir euch alle bitten, in dieser schwierigen Situation bestmöglich mit der Schule zu kooperieren und uns vor allem verlässlich und schnell über den Gesundheitszustand eurer Kinder zu informieren.

Wir wünschen euch von Herzen alles Gute und viel Gesundheit!

Stellvertretend für das Team des Meinhardinums
Mag. Christine Tiefenbrunner-Handl, Schulleiterin

 

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