Vorgangsweise in besonderen Situationen und Meldepflicht

Leider ist noch immer nicht allgemein bekannt:

Wenn eine Person aus dem gleichen Haushalt oder eine Schülerin / ein Schüler selber ein positives Testergebnis hat, dann wird der Schulbesuch von der Behörde untersagt.  Mail an die Schule! (sekretariat@meinhardinum.at) [„Quarantäne“]

Wenn das eigene Testergebnis noch aussteht, dann ist kein Schulbesuch zulässig. Mail an die Schule! (sekretariat@meinhardinum.at)  [„Verdachtsfall“]

Wenn das Testergebnis einer Person im gleichen Haushalt noch aussteht, dann ist ein Schulbesuch unbedingt zu vermeiden (Hausverstand! Rücksicht auf MitschülerInnen und deren Familien!)  Mail an die Schule! (sekretariat@meinhardinum.at

Wenn außerhalb der Schulzeit auch nur einzelne der folgenden Symptome auftreten, die einen Verdacht auf Covid-19 begründen (Halsschmerzen, trockener Husten, Kurzatmigkeit, plötzlicher Geschmacks-/Geruchsverlust, Durchfall, Erbrechen, Fieber über 37,5 Grad), dann darf man nicht in die Schule kommen. Der Hausarzt leitet weitere Schritte in die Wege.  Mail an die Schule! (sekretariat@meinhardinum.at)

Wer in der Schule erkrankt und Covid-19-Symptome hat, kommt unter Beachtung aller Vorsichtsmaßnahmen ins Sekretariat. Die Eltern werden verständigt, die weitere Vorgangsweise wird besprochen und im Normalfall wird man von den Eltern abgeholt (bitte gleich alle Schulsachen mitnehmen!) Sobald ein Test angeordnet wird oder eine Krankmeldung des Arztes vorliegt: Mail an die Schule! (sekretariat@meinhardinum.at)

Unbedingt der Schule zu melden ist:

  • Das Eintreffen eines „Absonderungsbescheides“ der Behörde (Anordnung von Quarantäne) für eine Schülerin / einen Schüler oder jemanden im gleichen Haushalt (mit Angabe des voraussichtlichen Datums der Beendigung!).
  • Anordnung einer Testung für eine Schülerin / einen Schüler oder jemanden im gleichen Haushalt.
  • Einlangen eines negativen oder eines positiven Testergebnisses.
  • Allgemeine Krankmeldungen in der üblichen Form.